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   BSG, 17.05.1977 - 10 RV 37/76   

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BSG, 17.05.1977 - 10 RV 37/76 (https://dejure.org/1977,11640)
BSG, Entscheidung vom 17.05.1977 - 10 RV 37/76 (https://dejure.org/1977,11640)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 1977 - 10 RV 37/76 (https://dejure.org/1977,11640)
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  • BSG, 01.02.1968 - 10 RV 333/66

    Hinterbliebenenversorgung im Wege des Härteausgleiches - Auslegung des

    Auszug aus BSG, 17.05.1977 - 10 RV 37/76
    In seinem Urteil vom 1. Februar 1968 (BSGE 27, 286 = SozR BVG @ 89 Nr. 2) hat sich der erkennende Senat grundsätz- lich mit der Frage befaßt, ob auch und ggf. unter welchen anderen Voraussetzungen die Gewährung von Brautversorgung im Wege des Härteausgleichs in Betracht kommen kann.

    Sie würde zunächst außer acht lassen, daß - wie das BSG insbesondere unter Hinweis auf das Fehlen einer dem 5 2 der Verordnung über ergänzende Vorschriften zum Einsatzfürsorge- und -versorgungsgesetz vom 3. April 1944 (BGBl. I S. 494) entsprechenden Vorschrift im BVG wiederholt ausgeführt hat (BSGE 27, 286, 291; 31, 85; BSG SozR BVG 5 89 Nr. 5) die Bräuteversorgung bewußt.

    Demgemäß ist das BSG bisher stets davon ausgegangen, daß die Versorgung wegen besonderer Härte nicht generell für Fälle erfolgen soll, die nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind (BSGE 27, 286, 290; BSG SozR BVG % 89 Nr. 5}, und nicht zur Regelung grundlegender Probleme führen darf, die wegen ihrer Bedeutung nur vom Gesetzgeber geordnet werden können (BSGE 56, 87, 89).

  • BSG, 11.09.1975 - 9 RV 152/74

    Härteausgleich - Brautversorgung - Dauer der Ehe

    Auszug aus BSG, 17.05.1977 - 10 RV 37/76
    Die Klägerin läßt hierbei die Gesichtspunkte außer acht, auf die insbesondere im Urteil des 9. Senats vom 11.4975 (BSGE 40, 216 5 89 Nr. 5).

    Deswegen muß als Voraussetzung für eine Brautversorgung im Einzelfall ein konkreter wirtschaftlicher Schaden als Auswirkun; des Kriegstodes des Verlobten festzustellen sein (vgl. BSGE 40, 216, 249).

    Auch die Erteilung einer allgemeinen Zustimmung zur Gewährung von Härteausgleichen nach 5 89 Abs. 2 BVG entbindet die Verwaltung und die Gerichte nicht von der Pflicht zu prüfen, ob die l'4rfür erforderliche materiell-rechtliche Voraussetzung der "besonderen Härte" im Einzelfall erfüllt ist (vgl. BSGE 40, 216, 249).

  • BSG, 08.12.1970 - 8 RV 505/69

    Zum Zusammenhang von besoldungspolitischen Maßnahmen im öffentlichen Dienst und

    Auszug aus BSG, 17.05.1977 - 10 RV 37/76
    405; vom 20. Mai 4970 - 8 RV 505/69.
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